Anspruch auf höhere gewährte Leistungen für die Beschäftigung von …
Auszug aus VG München, 15.06.2023 - M 15 K 22.3731
Denn die zur Verfügung stehenden Ausgleichsleistungen werden aus der Summe der von den Arbeitgebern jährlich zu leistenden Abgabe gebildet, die dafür erhoben wird, dass Arbeitgeber Schwerbehinderte jeweils gar nicht oder nicht in dem vom Gesetz geforderten Umfang beschäftigen (vgl. OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 12 A 4531/19 - juris Rn. 13).
Damit stellt eine geänderte Mittelsituation auch einen sachlichen Rechtfertigungsgrund dar, um von der bisherigen Verwaltungspraxis abzuweichen bzw. aufgrund der (ermessenslenkenden) Bayerischen Empfehlungen, die eine einheitliche und gleichmäßige Verteilung der begrenzten Mittel gewährleisten sollen (vgl. OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 12 A 4531/19 - juris Rn. 5 zu Richtlinien zur Gewährung von Leistungen an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 27 SchwbAV), eine neue Verwaltungspraxis mit entsprechender Selbstbindung der Behörde zu begründen.
Der Beklagte hat insbesondere auch gesehen, dass diese Empfehlungen nicht von der Notwendigkeit der Prüfung des Einzelfalls entbinden (vgl. OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 12 A 4531/19 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 5.9.2012 - M 15 K 12.5409 - juris Rn. 38, 43;… VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 27, jew. m.w.N.), wie Seite 2 des Bescheids vom 6. August 2021 und Seite 3 des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2022 zu entnehmen ist.
Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen aus den Mitteln der …
Auszug aus VG München, 15.06.2023 - M 15 K 22.3731
Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Beklagte diese Empfehlungen im Wege der Selbstbindung zu eigen macht (…vgl. VG München, GB v. 8.9.2021 - M 15 K 20.2574 - UA Rn. 27; VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 26 m.w.N.;… VG München, U.v. 5.9.2012 - M 15 K 12.5409 - juris Rn. 32, 41, jew. zu Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX).
Der Beklagte hat insbesondere auch gesehen, dass diese Empfehlungen nicht von der Notwendigkeit der Prüfung des Einzelfalls entbinden (…vgl. OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 12 A 4531/19 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 5.9.2012 - M 15 K 12.5409 - juris Rn. 38, 43; VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 27, jew. m.w.N.), wie Seite 2 des Bescheids vom 6. August 2021 und Seite 3 des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2022 zu entnehmen ist.
Aus der gesetzlichen Regelung des § 27 SchwbAV lässt sich aber keine gesetzliche Bindung entnehmen, nach der eine positive Beschäftigungspraxis des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen es gebietet, einen Minderleistungsausgleich nach § 27 SchwbAV zu bewilligen (VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 31).
Zuschuss zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (hier: Kosten für eine …
Auszug aus VG München, 15.06.2023 - M 15 K 22.3731
Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Beklagte diese Empfehlungen im Wege der Selbstbindung zu eigen macht (…vgl. VG München, GB v. 8.9.2021 - M 15 K 20.2574 - UA Rn. 27;… VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 26 m.w.N.; VG München, U.v. 5.9.2012 - M 15 K 12.5409 - juris Rn. 32, 41, jew. zu Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX).
Der Beklagte hat insbesondere auch gesehen, dass diese Empfehlungen nicht von der Notwendigkeit der Prüfung des Einzelfalls entbinden (…vgl. OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 12 A 4531/19 - juris Rn. 7; VG München, U.v. 5.9.2012 - M 15 K 12.5409 - juris Rn. 38, 43;… VG Magdeburg, U.v. 13.1.2014 - 4 A 215/13 - juris Rn. 27, jew. m.w.N.), wie Seite 2 des Bescheids vom 6. August 2021 und Seite 3 des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2022 zu entnehmen ist.
Begriff der Arbeitsassistenz - Voraussetzungen für einen Ausgleich von …
Auszug aus VG München, 15.06.2023 - M 15 K 22.3731
§ 27 SchwbAV hat den Zweck, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern bzw. zu erhalten (vgl. z.B. VG Bremen, U.v. 26.5.2009 - 5 K 3056/07 - juris Rn. 22), nicht aber, den Arbeitgeber vor zumutbaren Mehraufwendungen zu schützen.